stOOmgroep turnhout vzw

contact :
clubhuis tel. +32(0)14 429074
adres : Parklaan 54 bus 4, 2300 Turnhout
spoorweg : Parklaan 54, 2300 Turnhout

  id.nr. 5362/82 ▫▪▪▫ BTW BE422.415.402 ▫▪▪▫ IBAN BE44 3200 7670 5145 BIC BBRUBEBB ▫▪▪▫ e-mail info@stoomgroep.be


CAMPING-REGLUNG

Während der Dampf-Tage am langen Pfingstenwochenende mietet der Verein Stoomgroep Turnhout Verein das Gründsrück mit Sanitäranlagen der Pfadfinder St. Joris. Die Teilnehmer der Dampf-Festivals sollen die Möglichkeit haben z.B. ein Zelt aufzustellen. Auch können Caravan und Mobilehome hier geparkt werden. Eine gute Möglichkeit die Kosten für einen Aufenthalt in Turnhout zu drücken.

Unser Verein muss einen Beitrag an die Turnhouter Scouts vorlegen und zahlen, basierend auf der Anzahl der Übernachtungen pro Person.

Diese "provisorische Lager" unterscheidet sich graduell von einem realen Ort durch die große Freiheit. Es gibt genügend Platz in gemütlichen Atmosphäre, naturlich mit ein wenig Selbstdisziplin.

Allerdings müssen die Benutzer bestimmten Vereinbarungen einhalten, diese sind :

   1. MÜLL : sollte nur aufbewahrt und mit nach Hause genommen werden.

   2. ABWASSER : nicht wegwerfen in der Nähe von ihrem Zelt oder Caravan, nur an der dafür vorgesehenen Stelle in den Sanitäranlagen.

   3. CEMISCHE TOILETTEN : Reinigung an der dafür vorgesehene Stelle im Sanitärgebäude.

   4. SANITÄRGEBÄUDE : nach jedem Gebrauch ist es von Benutzer sauber zu hinterlassen.

   5. WASSER : bitte sparsam damit umgehen, nicht verwenden zum waschen von Auto oder Wohnwagen.

   6. WOHNWAGEN, WHONMOBILE und AUTOS : bitte auf der harten Oberfläche abstellen.

   7. ZELTE : aufstellen auf der Grünfläche ist dafür vorgesehen und erlaubt.

   8. RUHEZEIT : Respektieren Sie Ihre Nachbarn und halten Ruhezeiten ein. Nachtruhe ist von 22:30 bis 07:30 U. einzuhalten

   9. LAGERFEUER : es ist verboten auf dem Campingplatz ein offenes Feuer zu machen.

   10. VERWALTER : Ist ein Vertreter des Eigentümers oder der Stoomgroep Turnhout.

   11. SCHÄDEN : Bei Nichtbeachtung der obigen Vorschriften entscheidet der Eigentümer oder unser Verein, Schäden der Verursacher oder die dazu beigetragen haben zu kompensieren.


 

 

 

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last update 02/04/2024